e Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) die neuropsychologische Zusatzuntersuchung an. Es liegt in der Natur spezialärztlicher Zusatzuntersuchungen, dass sie eine vom Generalisten getroffene Verdachtsdiagnose entweder positiv bestätigen oder aber negativ ausschliessen können. Beim Beschwerdeführer war Letzteres der Fall, so dass ihm die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden konnte.