Menschen oder von den gestützt darauf anzuordnenden Massnahmen oder zu ziehenden Schlussfolgerungen vermittelt. Das ist etwa der Fall, wenn das Zeugnis inhaltlich falsche Einzelbehauptungen oder einen unzutreffenden Sachverhalt darstellt oder es – auch wenn der Gesundheitszustand insgesamt zutreffend wiedergegeben wird – erfundene oder verfälschte Einzelbefunde enthält. Bei der Beurteilung, ob das Arztzeugnis mit der Wahrheit übereinstimmt, ist aber zu berücksichtigen, dass es auf einem Sachverhalt beruht, der oft zuerst durch den Patienten und anschliessend durch seinen Arzt interpretiert wird und somit naturgemäss eine subjektive Komponente enthält.