Ich habe mit Herrn C.________ kein ausführliches Gespräch geführt, ihm aber mitgeteilt, dass wir nicht sagen können, dass er fahrfähig sei und ihm empfehlen würden weitere Abklärungen zu machen. Es gibt eine Kurzabklärung, dabei handelt es sich um eine grobe Einschätzung der geistigen Fähigkeiten. Dieser Test reicht für den Fahrtest aber nicht aus, deshalb haben wir eine neuropsychologische Abklärung empfohlen, [...]» Dass es sich bei der Beschuldigten 1 im Zeitpunkt der hier interessierenden medizinischen Kontrolluntersuchung um eine 30-jährige Assistenzärztin handelte, wurde sowohl vom Beschuldigten 2 als auch vom leitenden Arzt des F.________ (Spital)