Zum damaligen Ablauf der Untersuchungen in seiner Praxis führte der Beschuldigte 2 aus (Z. 30–47): «Ja, ich habe die Untersuchung durch meine damalige Assistenzärztin durchführen lassen. Wir haben das Ergebnis zusammen besprochen. Ich habe Herrn C.________ an diesem Termin gesehen. Die damalige Assistenzärztin machte die Untersuchung, aber ich treffe den Entscheid der Fahrfähigkeit. Wir haben ihn auch beobachtet wie er sich in der Praxis verhält, aber er war deutlich verlangsamt bereits beim eingehen. Gemäss Aussagen des Personals hatte er Mühe sich zu Recht zu finden in der Praxis, obwohl er vier Jahre vorher auch schon bei mir war für eine gleiche Untersuchung (2010).