Ich wollte, dass er sich der Sache auch annimmt. Ich glaube, er ist nicht ins Untersuchungszimmer reingekommen, sie [der Beschwerdeführer und seine Begleitung] sind rausgekommen und er hat glaublich in den Praxisräumlichkeiten mit ihnen gesprochen. So erinnere ich mich. Ich bin sicher, dass er mit ihnen gesprochen hat!»