Die Entschädigungsfrage dürfte damit – soweit dies den beigezogenen Akten entnommen werden kann – rechtskräftig erledigt sein. Sie war zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des hier interessierenden Strafverfahrens wegen falschen ärztlichen Zeugnisses. Entscheide der Polizei- und Militärdirektion zu Verantwortlichkeitsfragen können nicht von der Beschwerdekammer überprüft werden.