2 tungsweg zu verfolgen. Wie den von der Staatsanwaltschaft beim Strassenver- kehrs- und Schifffahrtsamt edierten Akten entnommen werden kann, hat der Beschwerdeführer ein Staatshaftungsverfahren mit Gesuch vom 20. April 2015 angestrengt, welches von der Polizei- und Militärdirektion am 18. Juni 2015 infolge Rückzugs durch den Beschwerdeführer als gegenstandslos abgeschrieben wurde. Die Entschädigungsfrage dürfte damit – soweit dies den beigezogenen Akten entnommen werden kann – rechtskräftig erledigt sein.