Am 17. Februar 2017 beantragte der Gesuchsteller, dass der Gesuchsgegner in den Ausstand zu treten habe. In der Folge überwies Letzterer das Ausstandsgesuch inklusive der Strafakten BA 16 99 an das Obergericht des Kantons Bern und nahm dazu am 20. Februar 2017 Stellung. Der Gesuchsteller replizierte am 21. März 2017 und hielt an seinem Antrag fest.