Am 6. September 2016 stellte der Gesuchsgegner das Verfahren gegen die Beschuldigten 1 – 4 ein. 1.2 Am 3. Oktober 2016 reichte der Gesuchsteller Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern gegen die Einstellung des Verfahrens ein. Die Beschwerdekammer hat die Beschwerde mit Beschluss BK 16 412 vom 9. Februar 2017 gutgeheissen, die Einstellungsverfügung des Gesuchsgegners aufgehoben und ihn dazu angewiesen, das Strafverfahren fortzuführen. 1.3 Am 17. Februar 2017 beantragte der Gesuchsteller, dass der Gesuchsgegner in den Ausstand zu treten habe.