4.2 Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die Beschwerdekammer die Vereinigung der neuen Anzeigen mit der Anzeige der Beschwerdeführerin 1 vom 24. August 2015 bzw. dem diesbezüglichen Verfahren W 15 207/208 mit Entscheid vom 30. Mai 2017 geschützt hat (Verfahren BK 17 80/81). Dies mit der Begründung, dass nach dem Grundsatz der Verfahrenseinheit mehrere Straftaten der gleichen Person gemeinsam verfolgt und beurteilt werden und die Anzeigen der Beschwerdeführenden vom 29. September 2016, 7. Februar 2017 und 8. Februar 2017 die gleiche Thematik betreffen wie die Anzeige der Beschwerdeführerin 1 vom 24. August 2015.