Der Streitgegenstand der Beschwerde wird durch das Anfechtungsobjekt definiert. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 9. Februar 2017, mit welcher (u.a.) festgehalten worden ist, dass das Verfahren W 15 207/208 nach der Vereinigung sistiert bleibe. Auf die Anträge, welche das Verfahren W 15 109 betreffen (Sistierungsantrag jenes Verfahrens, Antrag auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht in jenem Verfahren), ist daher nicht einzutreten. 3. Die Beschwerdeführenden werfen der Staatsanwaltschaft Rechtsverweigerung vor.