Sistierung und Rechtsverweigerung eröffnete die Beschwerdekammer das Beschwerdeverfahren BK 17 84/85. Die Generalstaatsanwaltschaft betraute am 1. März 2017 Staatsanwältin G.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren. Diese beantragte in ihrer Stellungnahme vom 9. März 2017 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese einzutreten sei. Die Beschuldigten, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, schlossen in ihrer Eingabe vom 17. März 2017 auf Nichteintreten, eventualiter Abweisen der Beschwerde.