(nachfolgend: Beschwerdeführerin 1 und Beschwerdeführer 2 bzw. Beschwerdeführende) am 18. Februar/20. Februar 2017 je eine Beschwerde ein. Darin rügten sie nicht nur die Vereinigung, welche Gegenstand des Beschwerdeverfahrens BK 17 80/81 ist, sondern auch die Tatsache, dass die Sistierung aufrecht bleibt, sowie diverse durch die verfahrensleitende Staatsanwältin begangene Rechtsverweigerungen. Ferner stellten sie je ein Ausstandsgesuch gegen die verfahrensleitende Staatsanwältin (Verfahren BK 17 82/83). Bezüglich Sistierung und Rechtsverweigerung eröffnete die Beschwerdekammer das Beschwerdeverfahren BK 17 84/85.