Bern, 30. Mai 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Trenkel Die Gerichtsschreiberin: Beldi i.V. Gerichtsschreiber Müller Die Kosten des Gesuchsverfahrens werden durch die Beschwerdekammer in Strafsachen in Rechnung gestellt.