2. Das Ausstandsgesuch der Gesuchstellerin 1 und das Ausstandsgesuch des Gesuchstellers 2 werden abgewiesen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden der Gesuchstellerin 1 und dem Gesuchsteller 2 anteilsmässig je zu gleichen Teilen, ausmachend je CHF 500.00, auferlegt. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin 1/Gesuchstellerin 1 - dem Straf- und Zivilkläger 2/Gesuchsteller 2 - der Gesuchsgegnerin (mit einer Kopie des Schreiben der Gesuchstellerin vom 8. Mai 2017)