5 4. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Gesuchstellerin 1 und der Gesuchsteller 2 nach Massgabe von Art. 59 Abs. 4 StPO kostenpflichtig. Die Verfahrenskosten werden ihnen anteilsmässig je zu gleichen Teilen auferlegt (Art. 418 Abs. 1 StPO). 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Dem Schreiben der Gesuchstellerin vom 8. Mai 2017 an die Gesuchsgegnerin wird keine Folge gegeben.