(nachfolgend: Gesuchstellerin 1 und Gesuchsteller 2 bzw. Gesuchstellende) am 18. Februar bzw. 20. Februar 2017 je eine Beschwerde ein (Verfahren BK 17 80/81), verbunden mit einem Ausstandsgesuch gegen die verfahrensleitende Staatsanwältin E.________. Betreffend Ausstand wurde von der Beschwerdekammer das Gesuchsverfahren BK 17 82/83 eröffnet. Staatsanwältin E.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) nahm am 8. März 2017 zu den Gesuchen Stellung und beantragte deren Abweisung, soweit auf diese einzutreten sei. Die Gesuchstellenden replizierten je am 30. März