3. Den Beschuldigten wird für das Beschwerdeverfahren eine Entschädigung für ihre Verteidigungskosten im Betrag von CHF 1‘983.20 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. Diese ist vom Kanton Bern zu entrichten. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin 1/Beschwerdeführerin 1 - dem Straf- und Zivilkläger 2/Beschwerdeführer 2 - Staatsanwältin G.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten) - dem Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt B.________ Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft