Selbst wenn man also von simulierten Mietverträgen ausgehen würde, läge keine Arglist vor. Es sind ausschliesslich Angaben gemacht worden, welche ohne besondere Mühe auf ihre Richtigkeit überprüft werden konnten. 7.3 Nach dem Gesagten ist eine strafrechtliche Relevanz weder hinsichtlich eines Betrugs noch einer Urkundenfälschung erkennbar. In einem Strafverfahren vor dem Sachgericht wäre ein Freispruch sehr wahrscheinlich. Entsprechend konnte auch auf weitere Untersuchungshandlungen verzichtet werden. Wären die Mieter E.________ und G.__