Eine derartig eingeschränkte Verlässlichkeit hätte für die Immobilienbranche verheerende Auswirkungen. Aus den Aussagen der Mieter E.________ und G.________ gehe hervor, dass der Beschuldigte «nur auf Grund schwieriger finanzieller und familiärer Verhältnisse ... nicht immer den vollen Mietzins eingefordert habe». Allerdings sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte von Anfang an und zu keiner Zeit die Soll-Mieten eingefordert habe. Dies liesse sich überprüfen. Es werde deshalb am Antrag festgehalten, die Liegenschaftsabrechnungen aus dem Jahr 2012-2015 zu überprüfen.