Der Beschuldigte habe in doppelter Hinsicht getäuscht. Der Mieterspiegel bilde ein bedeutsames Dokument bei der Bewertung einer Liegenschaft: Investoren, Liegenschaftsschätzer und Banken errechneten die Rentabilität anhand der vereinnahmten Mietzinsen und prüften dessen Vermietungsgrad. Diese Parameter würden regelmässig in einem Mieterspiegel festgehalten. Aus diesem Grund sei die inhaltliche Richtigkeit zentral. Durch die bewusste Erstellung eines falschen Mieterspiegels habe der Beschuldigte nicht nur die Täuschung der Beschwerdeführerin beabsichtigt, sondern auch eine Fehlbeurteilung der Bank in Kauf genommen.