Die Dokumente seien darauf ausgerichtet gewesen, die behauptete Rendite zu beweisen und die Beschwerdeführerin dazu zu veranlassen, den Kauf zu tätigen. Der Vermögensschaden liege in der Anzahlung von CHF 75‘000.00, den Notariatskosten und den noch zu beziffernden Anwaltskosten. Die Generalstaatsanwaltschaft entgegnet, aus den Akten ergäben sich keine Hinweise dafür, dass die Mietverträge simuliert gewesen seien, um eine zu hohe Rendite der Liegenschaft vorzutäuschen. Die meisten Mietverträge seien bereits Jahre vor dem Liegenschaftsverkauf abgeschlossen worden. Der neuste Vertrag datiere vom 26. November