3 ders: Der Mieterspiegel stimme mit den Mietverträgen beziehungsweise den vereinbarten Mietzinsen überein. Die Mietverträge seien der Beschwerdeführerin lange vor Vertragsabschluss ausgehändigt worden. Anders sei ebenso, dass die Mietverträge ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrages geworden seien (vgl. Kaufvertrag vom 29. Juli 2016, Ziff. 5); nicht so im zitierten Urteil (E. 4.4.2).