1. Am 6. Februar 2017 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Betrugs und Urkundenfälschung ein. Dagegen erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 20. Februar 2017 Beschwerde und beantragte was folgt: 1. Die Verfügung vom 06.02.2017 der Staatsanwaltschaft Bern sei vollumfänglich aufzuheben. 2. Die Sache sei an die Staatsanwaltschaft des Kanton Berns zurückzuweisen zwecks: a) Weiteren Beweiserhebungen, namentlich