die Baubewilligung erteilt zu haben. Die Bauverwaltung habe die betreffende Baute bewilligt, obwohl die Länge und evtl. die Höhe nicht den Kriterien der vorliegenden Bauzone entsprechen würden. Zudem sei keine Zonenänderung vorgenommen worden. Aufgrund dieser Gesetzesverstösse müsse die Baubewilligungsbehörde die Bewilligung zurückziehen. Weiter seien die Bauarbeiten per sofort einzustellen und schliesslich sei die Baubewilligungsbehörde entsprechend dem Gesetz zu bestrafen.