3 keinen Straftatbestand fällt, was etwa der Fall ist bei rein zivilrechtlichen Streitigkeiten (BGE 137 IV 285 E. 2.3). 3.2 Der angefochtenen Verfügung kann zur Anzeige des Beschwerdeführers das Folgende entnommen werden: Mit Anzeige vom 10. Januar 2017 wirft B.________ der A.________(Gemeinde), insbesondere der Bauverwaltung und den verantwortlichen Organen vor, trotz hängiger Einsprachen und Rechtsverwahrungen der Parzelle .________ die Baubewilligung erteilt zu haben.