Es ist nicht klar, ob der Beschwerdeführer allein erbberechtigt ist. Die Frage kann letztlich aber offen bleiben, da jedenfalls aufgrund der Konstituierung im Strafpunkt auf die Beschwerde einzutreten ist und die Sache aus formellen Gründen an die Staatsanwaltschaft zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen ist (vgl. E. 3.3 hiernach).