416 Abs. 1 Ziff. 9 ZGB). 2.2.5 Die Staatsanwaltschaft hat gestützt auf das Formular «Strafantrag-Privatklage» vom 31. März 2016 fälschlicherweise den Geschädigten, gesetzlich vertreten durch den Beschwerdeführer, als Privatkläger bezeichnet. Wie vorstehend dargetan wurde, konnte der Beschwerdeführer für diesen indes nicht rechtsgenüglich handeln. Der Geschädigte selbst hatte sich noch nicht dazu geäussert, ob er sich am Verfahren beteiligen möchte.