Oberland Ost bei und edierte diverse Bankkontoauszüge. Mit Verfügung vom 23. Januar 2017 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Beschuldigte nicht an die Hand. Die Zivilforderung wurde auf den Zivilweg verwiesen. 1.3 Am 15. Februar 2017 reichte der Beschwerdeführer der Beschwerdekammer in Strafsachen eine Kopie seines gleichtägigen Schreibens an die Staatsanwaltschaft ein. Darin zeigte sich der Beschwerdeführer nicht damit einverstanden, wie die Angelegenheit von der Staatsanwaltschaft behandelt worden sei.