1. 1.1 B.________ (nachfolgend: Geschädigter) war seit dem 1. März 2015 auf eigenes Begehren im Sinne von Art. 394 Abs. 1 i.V.m. Art. 395 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) verbeiständet. Die Beistandschaft wurde bis zum 31. Mai 2016 durch A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) geführt. Seit dem 1. Juni 2016 war der Sohn des Geschädigten, C.________ (Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer; nachfolgend: Beschwerdeführer), der Beistand. 1.2 Am 31. März 2016 hatte der Beschwerdeführer gegen die Beschuldigte Strafanzeige wegen Veruntreuung, Urkundenfälschung, Amtsmissbrauchs sowie Diebstahls erstattet.