Ob tatsächlich Daten weitergegeben wurden – geschweige denn vor dem Hintergrund der unklaren «Eigentumsverhältnisse» an den E-Mail-Accounts in unbefugter Weise – bleibt schwer nachvollziehbar und ist unwahrscheinlich, da alle Beteiligten abstreiten, etwas damit zu tun zu haben. Gleichzeitig scheint ein allgemeines Interesse daran zu bestehen und vor allem Unklarheit darüber zu herrschen, wer die E-Mail vom 28. Januar 2016 geschrieben hat. Die in der Strafanzeige vorgebrachten Anschuldigungen sowie die in der Einvernahme gemachten Aussagen bleiben reine Vermutungen der beteiligten Personen.