Schliesslich sei den Ausführungen der Staatsanwaltschaft betreffend Betrug und Urkundenfälschung zuzustimmen. 3.3 In der Replik äussert sich der Beschwerdeführer ausschliesslich zur ausgerichteten Entschädigung an den Beschuldigten 2 (vgl. zur fehlenden Beschwer vorne E. 2).