3. 3.1 Zum Vorwurf der Verleumdung bringt der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdeschrift vor, die Staatsanwaltschaft habe die Aktenlage nicht beachtet und es unterlassen, zumutbare Untersuchungshandlungen zu tätigen. Die Aussagen von F.________ und des Beschuldigten 2 widersprächen sich. Dies insbesondere zur Frage, ob die beiden miteinander telefoniert hätten. F.________ habe eine Verfügung der Staatsanwaltschaft erhalten und angegeben, dass er deswegen nicht mehr mit dem Beschwerdeführer über die Sache sprechen dürfe. Zudem habe F.________ gesagt, es habe ihn verwundert, dass der Beschuldigte 2 ihn betreffend «wie oft Herr E.__