Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. Februar 2017 Beschwerde und beantragte was folgt: Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 31. Januar 2017 aufzuheben und es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, unverzüglich eine Strafuntersuchung gegen B.________ und Unbekannt zu eröffnen; unter o/e Kostenfolge.