Viele seiner Freunde und Geschäftspartner seien erschrocken und hätten an seiner Bonität gezweifelt. 1.2 Am 31. Januar 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und den Beschuldigten 2 wegen Verleumdung sowie gegen unbekannte Täterschaft (nachfolgend: Beschuldigte 3) wegen unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage, Urkundenfälschung, Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und Betrugs nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 18. Februar 2017 Beschwerde und beantragte was folgt: