Da in der Vergangenheit vom IT-Dienstleister I.________ GmbH ohne seine Zustimmung bereits einmal der Zugang einer dritten Person veranlasst worden sei, könne nicht ausgeschlossen werden, dass wieder ohne Einverständnis ein Zugang vom IT-Dienstleister weitergegeben worden sei. Als er H.________ zum Vorfall vom 30. Januar 2016 zur Rede gestellt habe, sei ihm bloss mitgeteilt worden, dass eine Anweisung eines Zeichnungsberechtigten seines Arbeitsgebers an den IT- Dienstleister erfolgt sei. Welcher Zeichnungsberechtigte dies gewesen sei, habe ihm H.________ nicht sagen wollen.