Diese Auffassung widerspiegle die Idee, die dem Strafverfahren zugrunde liege: Für die Verfolgung und die Vertretung der öffentlichen Interessen müsse der Staat zuständig bleiben. Die Einführung von privaten Tieranwälten sei problematisch. Weiter wurde in der Botschaft zur Tierschutzanwalt-Initiative festgehalten, gemäss der StPO bleibe es den Kantonen freigestellt, einen öffentlichen Tieranwalt vorzusehen: Sie könnten entweder einer Behörde Parteirechte gewähren und sie beauftragen, das öffentliche Interesse der Verfolgung von Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu wahren oder sie können eine spezialisierte Staatsanwaltschaft vorsehen (BBl 2008 4325 Ziff.