Der Kanton Bern habe sich im Gegensatz dazu für eine effektivere Methode entschieden, indem er eine unabhängige Behörde eingesetzt habe, die die strafrechtliche Entscheidfindung der Staatsanwaltschaft und des Veterinärdienstes aus tierlicher Perspektive im öffentlichen Interesse kritisch begleite und Urteile nötigenfalls anfechten könne. Gemäss der VOL habe sich die Berner Lösung hervorragend bewährt. Sie sei in allen Kreisen anerkannt und politisch nie umstritten gewesen. Es überrasche im Übrigen, dass die Legitimation des Beschwerdeführers nach sieben Jahren sorgsamer Amtsausübung in Frage gestellt werde.