Die Verurteilungen fielen zudem äusserst milde aus. Es sei ein Fakt, dass die abschreckende Wirkung des Tierschutzstrafrechts verloren gehe, der Tierschutz marginalisiert und der Wille der Bevölkerung und des Gesetzgebers zu einer konsequenten Anwendung des Tierschutzgesetzes missachtet werde. Der Kanton Bern habe sich im Gegensatz dazu für eine effektivere Methode entschieden, indem er eine unabhängige Behörde eingesetzt habe, die die strafrechtliche Entscheidfindung der Staatsanwaltschaft und des Veterinärdienstes aus tierlicher Perspektive im öffentlichen Interesse kritisch begleite und Urteile nötigenfalls anfechten könne.