3 -aufbewahrung und -vernichtung verpflichtet sei (Art. 6 der Vereinbarung). Die VOL übe die Aufsicht über die behördliche Tätigkeit des Beschwerdeführers aus. Dies betreffe namentlich die Einhaltung von Grundrechten, der allgemeinen Rechtsregeln und des Datenschutzes. Die VOL könne dem Beschwerdeführer diesbezüglich Weisungen erteilen (Art. 7a der Vereinbarung). In inhaltlicher Hinsicht sei der Beschwerdeführer in der Ausübung seiner Parteirechte frei (Art. 7b der Vereinbarung). Gemäss Art.