Am 17. März 2017 (Postaufgabe: 20. März 2017) reichte der Beschuldigte unaufgefordert eine weitere Stellungnahme ein. Eine Kopie der Eingabe wurde den Parteien zur Kenntnisnahme zugestellt. 1.2 Mit Verfügung vom 20. April 2017 wurde den Parteien Kenntnis davon gegeben, dass bei der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: VOL) die Vereinbarung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kanton Bern, vertreten durch die VOL, über die Umsetzung von Art. 4a der kantonalen Tierschutzverordnung vom 21./27. Dezember 2010 (inkl. Nachtrag vom 10./15. August 2012) ediert worden sei.