Die Einstellungsverfügung wurde dem Dachverband Berner Tierschutzorganisation (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Dezember 2016 nachträglich mitgeteilt. Am 3. Januar 2017 reichte dieser Beschwerde ein mit dem Antrag, die Einstellungsverfügung vom 12. Juli 2016 sei aufzuheben und es sei ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlung gegen die Tierschutzgesetzgebung, begangen durch dauernde Weidehaltung von Rindvieh ohne geeigneten Witterungsschutz, durchzuführen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte am 10. Januar 2017 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.