Den Eingaben im vorinstanzlichen Verfahren kann entnommen werden, dass er sich auch gegen die Annahme, es liege ein Fall von notwendiger Verteidigung vor, zu Wehr setzt. Gleiches kann aus seiner Replik geschlossen werden, wo er ausführt, er stelle sich nicht gegen die Verteidigung durch einen Rechtsanwalt, sobald diese notwendig sei. Ungeachtet dessen sind in einem ersten Schritt die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung zu prüfen.