6. 6.1 Den Akten kann entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft die Verteidigung des Beschwerdeführers gestützt auf Art. 130 Bst. c StPO für notwendig erachtet (Schreiben vom 23. August 2016 und 16. Dezember 2016, auch zum Folgenden). Sie führte dazu aus, dass bereits das mit dem Verfahren P02 10 1203/1204 betraute Regionalgericht von einer notwendigen Verteidigung ausgegangen sei, der in der