und sistierte diese am 23. Dezember 2015. Mit Beschluss BK 16 13 vom 24. Juni 2016 schützte die Beschwerdekammer die Sistierung. Am 8. Februar 2017 erstattete C.________ gegen die vorgenannten Herren erneut Anzeige. Gleiches tat der Beschwerdeführer am 29. September 2016 und 7. Februar 2017. Mit Verfügung vom 9. Februar 2017 vereinigte die Staatsanwaltschaft diese Anzeigen mit dem Verfahren W 15 207/208 und hielt fest, dass das Verfahren weiterhin sistiert bleibe. Dagegen reichten der Beschwerdeführer und C.________ erneut Beschwerden bei der Beschwerdekammer ein;