Daraufhin reichte die E.________ Krankenkasse AG am 28. Mai 2015 eine ergänzende Strafanzeige ein, in welcher weitere Patienten aufgeführt wurden, die durch den Beschwerdeführer trotz Kassenausschluss behandelt worden sein sollen. Diese Anzeige ist bei der Staatsanwaltschaft hängig (Verfahren W 15 109). Das Regi-