2. Hintergrund des Beschwerdeverfahrens bildet eine Auseinandersetzung zwischen der E.________ Krankenkasse AG und den Ärzten A.________ und C.________. Letzteren wird vorgeworfen, dass sich C.________ vom Beschwerdeführer habe vertreten lassen und dieser trotz Kassenausschluss ärztliche Leistungen erbracht habe, welche anschliessend im Namen von C.________ fakturiert worden seien, mit dem Ziel, den verfügten Ausschluss zu umgehen. Die E.________ Krankenkasse AG reichte gegen die beiden Ärzte am 10. Mai 2010 eine erste Anzeige ein.