Gleichzeitig stellte er ein Ausstandsgesuch gegen die verfahrensleitende Staatsanwältin D.________. Betreffend Ausstand wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein separates Gesuchsverfahren eröffnet (Verfahren BK 17 71). Die Generalstaatsanwaltschaft betraute im Beschwerdeverfahren Staatsanwältin D.________ mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben. Diese schloss in ihrer Stellungnahme vom 8. März 2017 auf Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden könne, unter Auflage der Verfahrenskosten an den Beschwerdeführer.