3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, werden zu einem Drittel, ausmachend CHF 400.00, der Beschwerdeführerin auferlegt. Die restlichen zwei Drittel, ausmachend CHF 800.00, werden vom Kanton Bern getragen. 4. Zu eröffnen: - der Beschuldigten/Beschwerdeführerin - Rechtsanwalt B.________ - Staatsanwältin C.________, Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft