9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 3. Februar 2017 wird aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat.